Bodenschutzkalkung im Zittauer Gebirge
Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Durch langjährige Immissionen von Schwefel und Stickoxidverbindungen ist der Waldboden in den sächsischen Wäldern regional immer noch stark versauert.
Um die in der Vergangenheit starken Versauerungstendenzen weiterhin zu puffern sowie eine Verbesserung der Bodenverhältnisse herzustellen, wird diesjährig im Bereich des Zittauer Gebirge erneut die Bodenschutzkalkung durchgeführt.
Zeitraum der Arbeiten und Sperrungen:
Die betroffenen Gebiete werden im Zeitraum von 08.09.202 bis voraussichtlich 24.09.2024 nach § 13 Abs. 3 SächsWaldG gesperrt, um den Schutz von Dritten bzw. Erholungssuchenden als auch dem nicht mit der Kalkung in Verbindung stehenden Personenkreis sicherzustellen.
Die betroffenen Bereiche umfassen:
- den direkten Arbeitsbereich der Hubschrauber bzw. Starrflügler bei der Ausbringung des Kalks,
- die An- und Abflugrouten zu den Kalklagern.
Die Abgrenzung der Sperrzonen erfolgt durch Absperrbänder und Hinweisschilder an den Waldzugängen. Die Sperrung beginnt gebietsweise ab dem 8. September und dauert – abhängig vom Arbeitsfortschritt – etwa zwei Wochen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Ausschilderungen vor Ort und betreten Sie die gesperrten Flächen nicht.
Für Fragen und weiterführende Informationen steht Ihnen der Forstbezirk Neustadt jederzeit gern zur Verfügung.
Kontakt
Forstbezirk Neustadt
Karl-Liebknecht-Straße 7, 01844 Neustadt i. Sa.
Tel.: 03596 5857 0
E-Mail: neustadt.poststelle@semkul.sachsen.de
